BFD
"...ich konnte in mir ungeahnte Geduldsreserven entdecken, die ich jetzt zu nutzen weiß."
ehemaliger Freiwilliger
Bundesfreiwilligendienst Vertrag
Damit ihr wisst, was euch im BFD erwartet, haben wir hier für euch den offiziellen Vertrag von dem zuständigen Ministerium für euch veröffentlicht. Bitte beachtet, dass sich der BFD Vertrag jederzeit ändern kann!
zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 50964 Köln
und
Frau/Herrn (Vor- und Zuname) _______________________, geboren am _____________,
Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer)
_______________________________________________________________________________
vertreten durch (bei Minderjährigen Name und Anschrift der/des Erziehungsberechtigten)
_______________________________________________________________________________
über die Ableistung eines Freiwilligendienstes auf der Grundlage des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG)
Für volljährige Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel kein Kindergeld gezahlt. Bitte informieren Sie sich über mögliche Auswirkungen, die dies insbesondere für Kindergeldberechtigte hat, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind!
Ein Arbeitsverhältnis wird hierdurch nicht begründet.
| 1. Einsatzstelle | ||
| 1.0 | Der Freiwilligendienst wird abgeleistet in _______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ (Bezeichnung und Anschrift der Einsatzstelle) und dauert vom _________________ bis _______________ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von _________ Stunden. | |
| 1.1 | (gegebenenfalls:) Die Einsatzstelle gehört folgendem Träger an: ________________________________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Trägers) | |
| 1.2 | (Die Einsatzstelle ist folgender Zentralstelle zugeordnet: ________________________________________________ (Bezeichnung und Anschrift der Zentralstelle) Es gilt die gemäß Anlage ___ abgegebene Erklärung gem. § 6 Absatz 5 BFDG | |
| 2. Verpflichtungen der/des Freiwilligen | ||
| Die/der Freiwillige verpflichtet sich, | ||
| 1. | die ihr/ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können auszuführen; | |
| 2. | über Person, persönliche Verhältnisse und Krankheiten der Betreuten und über interne Angelegenheiten der Einsatzstelle - auch über die Zeit der Tätigkeit hinaus - strengstes Stillschweigen zu bewahren; | |
| 3. | zur Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen Seminaren. Die Zeit der Seminare ist von der Urlaubsgewährung ausgeschlossen; | |
| 4. | im Falle einer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich die Einsatzstelle hierüber zu informieren. Im Falle, dass eine Seminarteilnahme krankheitsbedingt nicht möglich ist, ist über die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich auch die mit der Durchführung des Seminars beauftragte Stelle zu informieren. Ab spätestens dem dritten Arbeitstag der Arbeitsunfähigkeit hat die/der Freiwillige diese durch eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angabe der voraussichtlichen Dauer gegenüber der Einsatzstelle nachzuweisen. Abweichend von dieser Regelung hat die/der Freiwillige im Falle der Arbeitsunfähigkeit während eines Seminars der mit der Durchführung des Seminars beauftragten Stelle bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen; | |
| 5. | die Dienst- und Hausordnung der Einsatzstelle zu beachten und während der Arbeitszeit die betriebliche Kleiderordnung einzuhalten; | |
| 6. | sich vor Beginn des Einsatzes ggf. einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. | |
| 3. Verpflichtungen der Einsatzstelle | ||
| 3.1 | Die Einsatzstelle ist verpflichtet, im Auftrag des Bundesamtes | |
| 1. | die/den Freiwillige/n arbeitsmarktneutral und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des BFDG einzusetzen; | |
| 2. | die/den Freiwillige/n nur mit Aufgaben zu betrauen, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten entsprechen. | |
| 3. | eine Fachkraft (Anleiter/-in) für die Anleitung und Begleitung zu benennen, die die/den Freiwillige/n in die Einrichtung einführt, für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie für die regelmäßige persönliche und fachliche Begleitung im Arbeitsfeld (z.B. durch Anleitungsgespräche) verantwortlich ist. | |
| 4. | die arbeitsrechtlichen und einsatzstellenspezifischen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten (z.B. Jugendarbeitsschutz, Urlaubsrecht, etc.) und die entsprechenden Kosten zu tragen | |
| 5. | der/dem Freiwilligen nach Abschluss des Freiwilligendienstes eine Bescheinigung und ein Zeugnis über den abgeleisteten Dienst auszuhändigen. | |
| 6. | eine gesetzliche Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. | |
| 3.2 | Die Einsatzstelle verpflichtet sich zur Gewährung folgender Leistungen an die/den Freiwilligen: | |
| 1. | Taschengeld (auch für die Zeit der Seminare und des Urlaubs) i.H.v. ___________ Euro/Monat; | |
| 2. | ggfs. als Ausgleich für einen durch die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst entfallenen Kindergeldanspruch erhöht sich das Taschengeld um zusätzlich ___________ Euro/Monat; | |
| 3. | ggfs. folgende Sachleistungen als Teil des Taschengeldes im Wert von ___________ Euro/Monat; | |
| 4. | ggfs. unentgeltliche Verpflegung bzw. Verpflegungskostenzuschuss i.H.v. ___________ Euro/Monat; | |
| 5. | ggfs. unentgeltliche Bereitstellung von Unterkunft, Dienstkleidung bzw. Schutzkleidung incl. Reinigung im Wert von ___________ Euro/Monat oder Geldersatzleistung in gleicher Höhe; | |
| 6. | Entrichtung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung i.H.v. derzeit ___________ Euro/Monat; | |
| 7. | Gewährung des Jahresurlaubs von ________ Tagen; | |
| 8. | Freistellung der/des Freiwilligen zur Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen Seminaren von ___________ Tagen Dauer (ohne Anrechnung auf die arbeitsfreien Tage). | |
| 4. Probezeit | ||
| Die ersten sechs Wochen des Einsatzes gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit kann die Vereinbarung von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Einsatzstelle kann vom Bundesamt ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit eine Kündigung verlangen. | ||
| 5. Vertragsende | ||
| Die Vereinbarung endet nach Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der/dem Freiwilligen und der Einsatzstelle durch das Bundesamt verändert oder aufgelöst werden. | ||
| 6. Kündigung | ||
| Nach Ablauf der Probezeit kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach bekannt werden des Kündigungsgrundes von jedem Vertragspartner außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Daneben kann die Vereinbarung von den Parteien, mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Einsatzstelle kann unter Angabe des Kündigungsgrundes die Prüfung der Kündigung verlangen. Zur Klärung des Sachverhalts wird die zuständige Regionalbetreuerin bzw. der zuständige Regionalbetreuer eingeschaltet. | ||
| 7. Sonstiges | ||
| Als Ansprechpartner für alle Beteiligten stehen auch die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer des Bundesamtes zur Verfügung. | ||
| 8. Schlussbestimmung | ||
| Weitere Sondervereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Gegenzeichnung aller Parteien. Diese Vereinbarung ist dreifach ausgefertigt. Die Partner erhalten je eine unterschriebene Ausfertigung. | ||
| 9. Merkblatt | ||
| Der/dem Freiwilligen wurde das „Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes“ ausgehändigt und von ihr/ihm zur Kenntnis genommen. Die/der Freiwillige bestätigt, dass sie/er mit diesem Freiwilligendienst nicht die Höchstgrenzen von § 3 (2) BFDG überschreiten wird. (Das Merkblatt wird der/dem Freiwilligen so bald wie möglich zugeschickt.) | ||
